Zahnärztlicher Notdienst
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Ärztlicher Notdienst
Apothekennotdienst
0800 00 22 833
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Patienteninfos
Hier haben wir einige Informationen zu Gebühren, Krankenkassen-Zuschüssen und Abrechnungsfragen für Sie zusammengestellt.
Bonusheft
Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt sind die Grundlage für gesunde Zähne – daher werden regelmäßige Zahnarztbesuche von den Krankenkassen durch die Bonusregelung bei der Zuzahlung zum Zahnersatz belohnt.
Alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen erhalten ihr persönliches Bonusheft, das sie zu jeder zahnärztlichen Kontrolluntersuchung mitnehmen. Dieses Heft gilt als Nachweis für den Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz. Diese steigen um 20 Prozent, wenn der Versicherte in den letzten fünf Jahren wenigstens einmal im Jahr zur Untersuchung beim Zahnarzt war.
Bei 10 Jahren lückenloser Vorsorge erhöht sich der Zuschuß um weitere 10 Prozent. Bei Jugendlichen gilt der Nachweis der halbjährlichen Individualprophylaxe in dieser Zeit als Voraussetzung für den Bonus. Für den Bonus genügt also bei Erwachsenen ein Kontrolltermin im Jahr. Allerdings empfehlen wir mindestens einen halbjährlichen Rhythmus für die zahnärztliche Untersuchung.
Übrigens: Wenn uns auffällt, dass Sie Gefahr laufen die jährliche Kontrolle zu verpassen, senden wir Ihnen rechtzeitig einen Erinnerungsbrief!
Festzuschuss-Regelung
Die Krankenkassen bezuschussen Zahnersatz über genau festgelegte Beträge, die sich nach dem jeweils vorliegenden Befund richten. Die Höhe dieses Zuschusses richtet sich wiederum nach der so genannten Regelversorgung – also die Versorgung, die üblicherweise bei diesem Befund als wirtschaftlich und zweckmäßig angesehen wird.
Bei einem fehlenden Zahn ist das z.B. eine Brücke, bei mehreren fehlenden Zähnen eine Modellguß-Prothese mit Klammern. Allerdings ist man nicht auf diese Regelversorgung festgelegt – hiervon wird nur die Höhe des Zuschusses abgeleitet.
Unabhängig davon, ob Sie sich für die Regelversorgung oder einen aufwändigeren Zahnersatz (z.B. vollverblendete Brücken, Teleskopversorgungen oder auch implantatgetragenen Zahnersatz) entscheiden – jeder Patient erhält den gleichen, ihm zustehenden Festzuschuss von der Krankenkasse.
Je nach Ausführung des Zahnersatzes wird wie gewohnt über die Krankenkasse abgerechnet und der Patient zahlt ggf. anfallende Mehrkosten (gleichartiger Zahnersatz) oder der Zahnarzt erstellt eine private Gesamtrechnung und der Patient erhält seinen Zuschuß direkt von der Krankenkasse (andersartiger Zahnersatz).
Formulare zum Download
download PDF Anamnesebogen
– Aufklärungsbogen zum Narkosetermin
– Verhaltenstipps nach chirurgischen Eingriffen
Links
Für weiterführende Informationen möchten wir auf folgende Seiten verweisen:
Patienteninformationen:
- ProDente – Initiative ProDente
Fachgesellschaften:
- Deutsche Gesellschaft für zahnärztliche Implantologie (DGZI) DGZI
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung KZBV
- Deutsche Gesellschaft für Implantologie DGI
- Deutsche Gesellschaft für zahnärztliche Implantologie DGZI
- Deutsche Gesellschaft für Parodontologie DGP
- Deutscher Arbeitskreis für Zahnheilkunde & Projekt Qualitätssicherung DAZ
- Deutsche Gesellschaft für Parodontologie e.V. DGPARO
- Deutsche Gesellschaft für Endodontie und zahnärztliche Traumatologie DGEndo
- Brepal BREPAL
- Dental and Social Care for Nepal e.V. DESOCA e.V.