Professionelle Zahnreinigung (PZR)
Um die eigenen Zähne bis ins hohe Alter erhalten zu können, ist eine gute häusliche Mundhygiene und gesunde Ernährung eine wichtige Voraussetzung. Hartnäckige Ablagerungen und bakterielle Beläge an schwer zugänglichen Zahnflächen erfordern eine zusätzliche professionelle Zahnreinigung – kurz PZR – in der zahnärztlichen Praxis. Die PZR ist eine Intensivreinigung, die weit über das einfache Entfernen von Zahnstein hinaus geht.
Nach Untersuchung der Mundhöhle und Anleitung zur richtigen Mundhygiene werden mit Spezialinstrumenten alle Zahnoberflächen und -zwischenräume gründlich gereinigt und danach mit Pulver-Wasser-Spray von Verfärbungen (z.B. durch Kaffee, Tee, Nikotin oder Rotwein) befreit. Eine anschließende sorgfältige Politur mit verschiedenen Polierinstrumenten und -pasten sorgt für glatte Oberflächen und eine Fluoridierung der Zähne schließt die Behandlung ab.
Bei der PZR handelt es sich um eine Privatleistung, die nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen wird – allerdings wird diese Leistung von einigen Zahnzusatz-Versicherungen erstattet.
Mundgesundheit während der Schwangerschaft
Selbst heute hört man noch gelegentlich die alte „Volksweisheit“: „Jedes Kind kostet die Mutter einen Zahn!“
Richtig ist, dass aufgrund der hormonellen Umstellung während der Schwangerschaft das Zahnfleisch sehr empfindlich ist und es daher schneller zu Zahnfleischbluten und -entzündungen kommt, der so genannten Schwangerschaftsgingivitis. Wenn jetzt aber aus Angst vor vermehrtem Bluten weniger geputzt wird, bildet sich um so mehr Plaque an den Zähnen, welche die Zahnfleischentzündung und Entstehung von Karies fördert.
Es stimmt also, dass während der Schwangerschaft ein höheres Risiko für Zahnfleischentzündungen oder Karies besteht – das muss aber nicht den Verlust eines Zahns bedeuten! Gerade jetzt sollten engmaschige Kontrollen und Zahnreinigungen beim Zahnarzt stattfinden, um bei Bedarf gezielt gegen diese Beschwerden vorgehen zu können und größerer Behandlungen oder gar Notfallbehandlungen zu vermeiden.
Individualprophylaxe bei Kindern und Jugendlichen
Kinder sollten möglichst früh mit dem regelmäßigen Zahnarztbesuch vertraut gemacht werden, auf jeden Fall aber bevor Schäden im Gebiß aufgetreten sind, damit der erste Besuch in der Praxis nicht direkt von einer Behandlung überschattet wird. Leider immer noch verbreitet, aber falsch, ist die Meinung, daß den Milchzähnen keine besondere Beachtung geschenkt werden muß – dabei sind gesunde Milchzähne eine wichtige Grundlage für ein gesundes bleibendes Gebiß. Wie beim Kinderarzt gibt es daher auch beim Zahnarzt Vorsorgeuntersuchungen für Kleinkinder. Krankhafte Veränderungen können so früh erkannt werden und das Kind gewöhnt sich angstfrei an die ungewohnte Umgebung in der Praxis.
Ab dem 6. Lebensjahr beginnt der Zahnwechsel – ab jetzt sollten halbjährlich Kontrolluntersuchungen und Prophylaxemaßnahmen durchgeführt werden.
Innerhalb dieses Vorsorgeprogramms werden Hinweise zur Verbesserung der Mundhygiene und zahngesunden Ernährung gegeben, Fluoridkonzentrate zum Schutz der Zähne auf den Zahnschmelz aufgetragen und die Kauflächen zum Schutz gegen Karies versiegelt (Fissurenversiegelung). Bei der Fissurenversiegelung werden die Kauflächen der bleibenden Backenzähne gereinigt und dann die Einziehungen und Grübchen mit einem dünnfließenden Kunststoff sicher verschlossen. Der Zahn ist jetzt leichter zu reinigen und die typischen Stellen für die Entstehung einer Karies sind geschützt. Die Gruppenuntersuchungen in Kindergarten und Schule ersetzen nicht diese wichtigen Maßnahmen, die übrigens auch im Leistungskatalog der gesetzlichen Versicherungen enthalten und im Rahmen der Bonusregelung Voraussetzung für einen höheren Zuschuß bei Zahnersatz sind. Erwähnen Sie bitte schon bei der Vereinbarung des Kontrolltermins, dass die Individual-Prophylaxe durchgeführt werden soll – wir planen den Termin dann so, dass beides bei einem Besuch erledigt werden kann.
Regelmäßige Kontrollen
Zweimal im Jahr sollten Sie zur Vorsorgeuntersuchung Ihren Zahnarzt besuchen – meist bleibt es dann auch nur bei der Kontrolle. Im Bonusheft vermerkte, regelmäßige Kontrollen sind zudem die Voraussetzung für einen höheren Zuschuß der Krankenkasse zu Zahnersatzleistungen.
Wenn allerdings bei der Untersuchung eine Erkrankung festgestellt wird, kann schnell darauf reagiert werden – ein kleines Loch im Zahn kann also z.B. früh behandelt und gefüllt werden, bevor überhaupt Probleme oder gar Zahnschmerzen auftreten.
Einmal im Jahr wird in diesem Zusammenhang auch die Zahnsteinentfernung von der Krankenkasse übernommen.